Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
11.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
06.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
27.01.2022 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
16.03.2021 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
16.03.2020 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
10.02.2020 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
06.03.2019 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
24.01.2019 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
16.02.2018 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
10.12.2015
Neueintragungen